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   BFH, 27.10.2020 - VIII R 3/20   

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https://dejure.org/2020,53536
BFH, 27.10.2020 - VIII R 3/20 (https://dejure.org/2020,53536)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2020 - VIII R 3/20 (https://dejure.org/2020,53536)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - VIII R 3/20 (https://dejure.org/2020,53536)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 43 Abs 5 S 1, EStG § 11 Abs 1 S 1, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 1, EStG § 32d Abs 3, EStG § 2 Abs 5b, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 29.09.2020 VIII R 17/17 - Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Abs 5 S 1 EStG 2009 vom 08.12.2010, § 11 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 1 EStG 2009, § 32d Abs 3 EStG 2009, § 2 Abs 5b EStG 2009
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 29.09.2020 VIII R 17/17 - Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen des Einbehaltens von Kapitalertragssteuer im Falle unterbliebener Anmeldung und Abführung beim Finanzamt; Eintritt der Abgeltungswirkung bei Scheinrenditen aus einem betrügerischen Schneeballsystem

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 29.09.2020 VIII R 17/17 - Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 43 Abs. 5 Satz 1
    Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen

  • rechtsportal.de

    EStG § 43 Abs. 5 Satz 1
    Rechtsfolgen des Einbehaltens von Kapitalertragssteuer im Falle unterbliebener Anmeldung und Abführung beim Finanzamt

  • datenbank.nwb.de

    Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgeltungswirkung für Kapitalerträge bei Schneeballsystem

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Abgeltungsteuer
    Gesonderter Steuertarif nach § 32d EStG
    Abgeltungsteuer
    Einkünfte aus Kapitalvermögen
    Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Summe der Einkünfte
    Rechtslage ab 1.1.2009

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 43 Abs 5 S 1, EStG § 20 Abs 2, EStG § 32d
    Schneeballsystem, Steuerabzug, Abgeltung, Kapitalertragsteuer

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 43 Abs 5 S 1 ; EStG § 20 Abs 2 ; EStG § 32d

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Tritt bei einem betrügerischen Schneeballsystem die Abgeltungswirkung des § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG auch dann ein, wenn zwar gegenüber dem getäuschten Anleger eine ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung fingiert wird, tatsächlich aber keine Kapitalertragsteuer angemeldet und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 271, 349
  • BStBl II 2021, 472
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.09.2020 - VIII R 17/17

    Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von

    Auszug aus BFH, 27.10.2020 - VIII R 3/20
    Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte in Form von Scheinrenditen aus einem betrügerischen Schneeballsystem erzielt hat, für die aus seiner Sicht Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG einbehalten worden ist (Anschluss an Senatsurteil vom 29.09.2020 - VIII R 17/17).

    Auf die Ausführungen hierzu in dem Senatsurteil vom 29.09.2020 - VIII R 17/17 (BFHE 271, 340) wird zur Begründung Bezug genommen.

  • FG Nürnberg, 11.12.2019 - 5 K 1283/18

    Eintritt der Abgeltungswirkung mit dem Steuerabzug bei einem betrügerischen

    Auszug aus BFH, 27.10.2020 - VIII R 3/20
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 11.12.2019 - 5 K 1283/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Nürnberg hat der Klage in seinem Urteil vom 11.12.2019 - 5 K 1283/18 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2020, 840) stattgegeben und die Einkommensteuer für die Streitjahre um die Beträge herabgesetzt, die auf die Besteuerung der Scheinrenditen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entfielen.

  • BFH, 17.05.2017 - VI R 1/16

    Vergeblicher Aufwand im Hinblick auf eine angestrebte Vorstandsposition sowie zum

    Auszug aus BFH, 27.10.2020 - VIII R 3/20
    Der Revisionskläger muss sich mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.05.2017 - VI R 1/16, BFHE 258, 365, BStBl II 2017, 1073, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 5/02

    Zur steuerlichen Behandlung auf Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem;

    Auszug aus BFH, 27.10.2020 - VIII R 3/20
    Da der Kläger den tatsächlichen Sachverhalt nicht durchschaut, sondern angenommen hat, C habe gemäß der Bestätigung in seinem Auftrag und für seine Rechnung Aktiengeschäfte durchgeführt, ist dieser Sachverhalt der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. Senatsurteil vom 14.12.2004 - VIII R 5/02, BFHE 209, 423, BStBl II 2005, 739).
  • BFH, 02.02.2022 - I R 22/20

    Sog. Cum/Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit

    In diesem Zusammenhang ist auch der Hinweis des Klägers auf die neuere Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH, nach der die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG auf der Grundlage einer subjektiven Sicht des Anlegers auch dann eintritt, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wurde (BFH-Urteile vom 29.09.2020 - VIII R 17/17, BFHE 271, 340, BStBl II 2021, 468; vom 27.10.2020 - VIII R 42/18, BFHE 271, 352, BStBl II 2021, 481; vom 27.10.2020 - VIII R 3/20, BFHE 271, 349, BStBl II 2021, 472), im Streitfall nicht behelflich.
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